Die Begleithundeprüfung (BH-VT)
...ist der Einstieg in den Hundesport, für die meisten Sportarten.
Dies sind Vielseitigkeitsprüfungen für Gebrauchshunde (Ghd nach IPO), Agility, Turnierhundesport, Obedience und auch der speziellen Fährtenhundprüfung
(FH).
Die Begleithundeprüfung setzt sich aus dem Verhaltenstest vor dem Gehorsamsteil auf dem Übungsplatz und der Prüfung im Verkehr zusammen.
Eine BH-Prüfung darf ablegen, wer Mitglied in einem Hundeverein (VDH) ist und einen Leistungsnachweis hat, oder dessen Kommune von ihm eine BH
verlangt.
Bevor ein Hundebesitzer/-führer (HF) hundesportliche Prüfungen ablegen darf, hat er sich einer erstmaligen Prüfung, der Sachkundeprüfung, zu unterziehen. Dies ist
eine theoretische Prüfung und hat das Wissen rund um den Hund zum Inhalt.
Besteht der HF diese Prüfung beginnt für ihn und seinen Hund der Verhaltenstest mit einer Unbefangenheitsprüfung.
Der Hund hat sich neutral gegenüber Menschen und anderen Tieren zu verhalten. Ängstliche oder aggressive Tiere scheiden von der weiteren Prüfung aus.
Im Gehorsamsteil hat der Hund verschiedene Übungen (sog. Laufschema) auf dem Hundeplatz (Übungsplatz) zu zeigen. Hier ist die Teamarbeit Mensch/Hund gefordert. Der
aufmerksame und freudig dem HF folgende Hund mit guter Bindung sollte das Ziel sein.
Im sogenannten technischen Teil, also der Prüfung im Verkehr, ist der Hund verkehrsgerecht zu führen, d. h. der Hund geht, insbesondere bei vorhandenem Gehweg,
immer auf der geschützten Seite, nahe bei seinem HF.
Es werden mehrere Situationen dem Hund abverlangt.
Er hat sich immer neutral allen Begebenheiten zu stellen.
Er darf freundlich oder auch reserviert sein, jedoch niemals ängstlich oder aggressiv, weder dem Menschen noch anderen Tieren gegenüber.
Quelle: https://www.blv-hundesport.de/hundesport/begleithundepruefung/
Die Begleithundprüfung kann mit jedem Hund absolviert werden, er muss lediglich mindestens 15 Monate alt sein und darüber hinaus eindeutig identifizierbar sein
(Tätowierung oder Chip).
Der Hund muss geimpft sein und der Halter sollte eine Haftpflicht-Versicherung nachweisen können.
Die Prüfung besteht aus 4 Teilen
Theoretische, schriftliche Prüfung
Teil 1 der Begleithund-Prüfung ist nur für den Hundeführer gedacht - hier muss er seine Kenntnisse über Hunde, Hundehaltung und angrenzende Sachgebiete unter Beweis
stellen.
Die Fragebögen werden sofort vor Ort ausgewertet, werden mehr als 70 % der Fragen richtig beantwortet, gilt der Teil als bestanden.
Wird die Theorie nicht bestanden, endet die Prüfung.
Der Sachkundenachweis muss vom Hundeführer nur einmal erbracht werden, ist er bestanden, kann der HF beliebige Prüfungen ohne weiteren Sachkundenachweis
absolvieren.
Identifikation des Hundes und Unbefangenheitsprüfung
Wurde der erste Teil bestanden oder besitzt der HF bereits den Sachkundenachweis, erfolgt nun die Unbefangenheitsprüfung (Wesenstest).
Bestandteil der Unbefangenheitsprobe ist die Überprüfung der Identität des Hundes (Überprüfen der Tätowiernummer, Chip, usw.).
Hunde, die diese Unbefangenheitsprobe nicht bestehen, können an der Prüfung nicht teilnehmen.
Unterordnungsteil (Platzteil)
Der Hauptteil der BH Prüfung besteht im Beurteilen des Teams Mensch/Hund, und zwar auf dem Hundeplatz (Trainingsplatz). Hier wird der Gehorsam des Hundes und seine
Führigkeit überprüft.
Um diese Übungen zu "standardisieren" gibt es ein spezielles Laufschema, das der/die Hundeführer/in mit seinem Hund entsprechend zu laufen hat.
Der Leistungsrichter vergibt für alle Übungen Punkte. Insgesamt können 60 Punkte erreicht werden. Bei Erreichen von weniger als 70 % (42 Punkte) ist der
Prüfungsteil nicht bestanden und die weitere Fortsetzung der Prüfung nicht mehr möglich.
Verkehrsteil (Außenprüfung)
Wurden alle Teilprüfungen bestanden folgt der letzte Teil: der Außen- oder Verkehrsteil. Dabei soll überprüft werden, wie sich der Hund in der Öffentlichkeit
verhält. Erwartet wird ein neutrales Verhalten des Hundes.
Mit dem Verkehrsteil endet dann auch die Begleithund-Prüfung und es geht zum Abschlussgespräch zurück auf den Hundeplatz.